Chemielabor

Der Begriff des Chemielabors bezeichnet diejenigen Räumlichkeiten, in denen chemische Arbeiten im nichtindustriellen Maßstab durchgeführt werden.

Für Labore, die mit Gefahrstoffen arbeiten, gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Grundlage hierfür sind das Chemikaliengesetz (ChemG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Weiterhin wichtig sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt werden. Die Regel TRGS 526 „Laboratorien“ gilt beispielsweise für Labore, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.

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